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BEK 2024 165

Einstellung Strafverfahren

Schwyz · 2025-04-01 · Deutsch SZ
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Einstellung Strafverfahren | Staatsanwaltschaft

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Beschluss vom 1.April 2025BEK 2024 165MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.In SachenA.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,betreffendEinstellung Strafverfahren(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 13. September 2024, SU 2022 7127);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Gemäss Strafanzeige vom 10. August 2022 u.a. wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Drohung soll sich der Beschuldigte zum Nachteil der Privatklägerin (U-act. 8.1.002) zwei Geschäfte finanzieren lassen haben (U-act. 8.1.001): Erstens habe er sich einen durch sie für Fr. 275’000.00 gekauften und in der Schweiz auf sie eingelösten Lamborghini 724 Huracàn in Deutschland übergeben lassen. Der Wagen hätte nach einem Tuning für Fr. 360’000.00 nach Dubai verkauft werden sollen. Zweitens habe er ihr vom für ein Uhrengeschäft übergebenen Bargeld (EUR 128’000.00 und Fr.10’000.00) erst ca. Fr. 18’000.00 zurückgezahlt. Der Beschuldigte gibt die Übergaben von Fahrzeug und Geld zu (U-act. 10.0.004 Rz 136 ff. und 310). Er bestreitet indes, der Privatklägerin gedroht zu haben, ihr seinen Clan vorbeizuschicken, und eine Rechnung gefälscht zu haben (ebd. Rz 284 ff. und 360 ff. sowie U-act. 10.0.005 Rz 204). Nach der Herausgabe des am 12. Oktober 2022 in der Schweiz sichergestellten und beschlagnahmten Lamborghinis (U-act. 5.1.001 f.) reichte die Privatklägerin am 18. August 2023 eine weitere Strafanzeige wegen Verdachts auf qualifizierte Sachbeschädigung und Veruntreuung ein. Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten stellte die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit diesen Strafanzeigen am 13. September 2024 betreffend die erwähnten Delikte ein. Mit rechtzeitiger Beschwerde stellt die Privatklägerin die Anträge, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, eine ordentliche Strafuntersuchung durchzuführen und die Sachlage zur Anklage zu bringen. Die Staatsanwaltschaft beantragt unter Verzicht auf Gegenbemerkungen und Verweis auf die angefochtene Verfügung sowie die Untersuchungsakten, die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei (KG-act. 4). Der Beschuldigte liess sich nicht vernehmen.2.Vorab bemerkt sei, dass ein Strafverfahren nicht in Bezug auf einzelne Straftatbestände, sondern im Sachverhalt einzustellen ist (BEK 2020 31vom 24. August 2020 E. 3.a). Das Vorverfahren, welches nach der Terminologie der Strafprozessordnung aus dem Ermittlungsverfahren der Polizei und der Untersuchung der Staatsanwaltschaft besteht (

Mitwirkend

Kantonsgerichtsvizepräsidentin Daniela Pérez-Steiner,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Mathis Bösch.

In Sachen

A.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegen1.Staatsanwaltschaft, 2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin C.________,2.D.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,

betreffend

Einstellung Strafverfahren